Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem buchenden Gast und dem Vermieter und Leistungsträger, nachfolgend „LT“ abgekürzt. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem LT und dem Gast zustande kommenden Vertrages.
Vertragsabschluss
Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem LT den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag mit dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche der LT vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der LT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist gegenüber dem LT die Annahme erklärt.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Die Leistungen und Angebote des LT gegenüber den Gästen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen.
Leistungen, Preise
Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Der LT ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Eine Verlängerung oder Erweiterung der vereinbarten Leistung durch den Gast erfordert die Zustimmung des LT.
Sämtliche Abreden und Nebenabreden sind schriftlich (Brief, Fax, E-mail) zu erfassen. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Buchungsbestätigung aufzunehmen.
Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Beendet der Gast den Vertrag vorzeitig, so ist der LT berechtigt, die volle vereinbarte Buchungssumme zu verlangen. Dem LT obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Nutzung der nicht in Anspruch genommenen Leistung, den Umständen entsprechend, zu bemühen.
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht. Der LT verpflichtet sich zur Preisangabe und dazu, die alleinige Verantwortung und Haftung für deren Richtigkeit zu übernehmen.
Änderungen bei Beherbergungsleistungen
Der Beherbergungsbetrieb, kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die gebuchten Räume unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
Bei unumgänglichen Stornierungen durch den Beherbergungsbetrieb ist dieser verpflichtet, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass der Gast möglichst rasch ein gleichwertiges Ersatzquartier erhält. Sollte der Gast ausnahmsweise erst anlässlich seiner Anreise von der Stornierung durch den LT in Kenntnis gesetzt werden, so hat der LT innerhalb von längstens vier Stunden für das Ersatzquartier zu sorgen. Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des LT.
Bezahlung
Eine Anzahlung von 25% des Mietpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt in Euro auf des Konto des LT zu überweisen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der LT ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers sowie Fremdwährungen anzunehmen.
Der Gesamtpreis, ggf. abzüglich der geleisteten Anzahlung, wird spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn fällig.
Bei kurzfristigen Mietanfragen werden zwischen LT und Gast Sonderabsprachen getroffen. Abrechnung eventueller Neben- und Verbrauchskosten werden vom LT unmittelbar nach Mietende mit dem Gast geregelt.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt zwischen dem LT und dem Gast. Dies gilt für jedwede Zahlungen, insbesondere auch für Nebenkosten und Stornoforderungen.
Zahlt der Gast nicht fristgerecht, kann der LT vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Verweigert der Gast die Zahlung der Buchungssumme oder ist er damit im Rückstand, so steht dem LT das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der erbrachten Leistung sowie seiner Auslagen für den Gast, eingebrachte Sachen zurückzubehalten. Der LT hat zur Sicherstellung der vereinbarten Buchungssumme das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen gem. § 704 BGB.
Übernahme und Abgabe des Ferienhauses
Am ersten Miettag kann das Haus ab 15:00 Uhr übernommen werden.
Am letzten Miettag bitten wir um Verlassen des Hauses bis 11:00 Uhr.
Die Zwischenzeit dient zur Reinigung für die Nachmieter. Sollte es keinen direkten Vor- oder Nachmieter an diesem Tage geben, können andere Zeiten mit dem Vermieter vereinbart werden. Bitte unbedingt rechtzeitig vorher nachfragen!
Die Schlüsselübergabe wird in jedem Fall individuell mit dem Vermieter vorher geregelt. Der Vermieter kommt spätestens eine Woche vor Mietbeginn auf den Gast zu.
Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen von vereinbarten Leistungen, die nach Buchung notwendig werden, und die von dem LT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind von Seiten des LT gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen.
Rückritt durch den Gast, Umbuchung
Dem Gast steht - unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes - kein allgemeines kostenfreies Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrages zu. Allerdings kann der Gast bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem LT, die schriftlich erfolgen muss, vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts durch den Gast stehen dem LT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der vertraglichen Leistungen folgende pauschalen Entschädigungen zu. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim LT:
bis 4 Wochen vor Anreise: 25% der Buchungssumme
bis 2 Wochen vor Anreise: 50% der Buchungssumme
danach: 80% der Buchungssumme
Der LT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Gast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Termins, der Leistung oder des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchung), so ist dies nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich, sofern die Umbuchungswünsche überhaupt durchführbar sind.
Nimmt der Gast einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur zum Teil in Anspruch, steht ihm kein Anspruch auf Erstattung des gesamten und anteiligen Preises zu. Der LT kann mit dem Gast jedoch hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
Datenschutz
Im Rahmen der Leistungserbringung werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass der LT die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Verbesserung des Services und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste nutzen und verarbeiten kann. Der LT wird dem Gast auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er den Gast betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
Haftung
Die Angaben und Auskünfte des LT beruhen auf bestem Wissen und Gewissen. Für die Erbringung der gebuchten Leistung und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet der LT.
Im Falle von höherer Gewalt ist der LT zur entschädigungslosen Kündigung der Buchung berechtigt.
Anwendbares Recht
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem LT und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Hamburg.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Flensburg, den 1. Januar 2012